
NEUROPSYCHOLOGISCHE PRAXIS
ASHLEY CROPP
Kostenträger
Dies ist eine neuropsychologische Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Ich bin Klinische Psychologin (Master of Science) und Klinische Neuropsychologin (postgraduierte Akkreditierung der GNP). Die Heilkunde übe ich auf Basis meiner Heilpaktikerzulassung für Psychotherapie aus. Damit erfülle ich nicht die Voraussetzung der Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen.
Es kommen daher folgende Kostenträger für die Übernahme der Behandlungskosten in meiner Praxis in Frage:
- Private Krankenversicherungen
- Beihilfe
- Berufsgenossenschaften
- Unfallversicherungen
- gesetzliche Krankenversicherung (im Rahmen der Kostenerstattung bzw. nach Einzelfallentscheidung, s.u.)
- Selbstzahler
Gern berate ich Sie bei Fragen. In unten stehenden Abschnitten finden Sie Informationen zum Kostenerstattungsverfahren.
Auch auf der Website der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) erhalten Sie weiterführende Informationen.
Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens
In einer privaten Praxis kommt für gesetzlich versicherte Patienten eine Kostenübernahme durch das Kostenerstattungsverfahren bzw. nach Einzelfallentscheidung in Frage. Dieses kann je nach Krankenkasse leider mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Die Informationen sind der Website der GNP entnommen, siehe https://www.gnp.de/fuer-patienten-betroffene/ambulante-neuropsychologische-behandlungen
Wie sieht ein Antrag auf Kostenerstattung aus?
Zu einem ersten Vorstellungstermin in meiner Praxis sollten Sie Ihre ärztlichen Berichte aus den behandelnden Kliniken, Entlassungsberichte aus der Reha sowie vorhandene CT- oder MRT-Bilder bzw. deren Befunde mitbringen. Bei Bedarf kann natürlich auch ein Angehöriger zum Vorstellungstermin mitkommen. Mit den gesammelten Informationen aus unserem Gespräch sowie Ihren Vorbefunden wird der Antrag an Ihre Kasse geschrieben.
Dem Antrag im Kostenerstattungsverfahren wird beigefügt:
- Brief mit den Gründen, warum dringend eine neuropsychologische Behandlung notwendig ist und dass hierfür nicht rechtzeitig ein Therapieplatz bei einem oder einer Neuropsychologen/in mit Kassenzulassung gefunden werden konnte
- eine Bescheinigung, dass eine neuropsychologische Behandlung notwendig ist und zeitnah erfolgen muss (Notwendigkeitsbescheinigung)
- das Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung (teilweise Radius von bis zu 25 km von den Krankenkassen gefordert!) und
- die Bescheinigung der Privatpraxis, dass Ihre Behandlung kurzfristig übernommen werden kann.
Nach Bewilligung des Antrags kann mit der regelmäßigen Behandlung begonnen werden. Wenn die Qualifikationsanforderungen (s.o.) für eine Kassenzulassung nicht vorliegen, dann wird ggf. in einer Einzelfallentscheidung aufgrund medizinischer Notwendigkeit und nach Feststellung eines Therapeutenmangels die Behandlung bewilligt.
ACHTUNG: Das Verfahren nimmt häufig mehrere Monate in Anspruch!